CDU Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag
Begründung der CDU Fraktion hinsichtlich des Dringlichkeitsantrags an den Schulausschuss am 28.09.2011
Herr Bürgermeister, Frau Vorsitzende, verehrte Damen und Herren!
Die CDU Fraktion bringt den vorliegenden Dringlichkeitsantrag zum heutigen Ausschuss im vollen Bewusstsein der Ambitioniertheit in Bezug auf die zeitliche Kürze ein - das gesamte Verfahren ist zeitlich ambitioniert - wichtig ist allein: es ist machbar. Warum dieser Antrag: Im Teil der Sachdarstellung beginnt der Antrag mit den Worten aus der Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung vom 21.09.2011, wo Betroffenen und Eltern die Möglichkeit geben wurde, Argumente, Meinungen und Anregungen zu äußern, sodass diese in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden können. Eine wiederholt vorgetragene Bitte seitens der Anwesenden war die Berücksichtigung des Elternwillens hinsichtlich des Rechts auf freie Schulwahl. Dieses Recht findet sich in der Landesverfassung NRW Artikel 8 (1) sowie im Schulgesetz NRW § 78 (5) wider. Auch im Arbeitskreis sowie in der PPT-Präsentation (S.2) der Verwaltung wurden die freie Schulwahl und das Anmeldeverhalten der Eltern als jeweils eine zu berücksichtigende Problemanzeige dargestellt. Um nicht lediglich aufgrund feststehender Zahlen zu argumentieren - in der der Vorwurf schnell gemacht werden kann, dass bei der ausschließlichen Berücksichtigung vorhandener Zahlen bereits Klarheit herrscht und gerade die CDU ein Scheingefecht aufgrund ihrer vermeintlichen Nähe zur KGS führt - und um den Elternwille der kommenden Grundschüler mit einzubeziehen, beantragen wir die offene Elternbefragung - offen in der Hinsicht, dass Eltern ohne Vorgabe angeben können, auf welcher Schule sie ihr Kind anmelden werden, darüber hinaus, wo sie ihr Kind bei einer etwaigen Ablehnung anmelden. Das Ergebnis kann und muss vor der Sonderratssitzung am 20. Oktober 2011 feststehen, sodass es neben anderen Kriterien in den Prozess der Entscheidungsfindung, unabhängig von der heute abzugebenden Empfehlung an den Rat, einfließen kann. Mit der Durchführung dieser umsetzbaren Befragung geben wir den direkt von unserer Entscheidung betroffenen Eltern die Möglichkeit, ihren Willen zu äußern. Wer nicht Angst vor dem Ausgang dieser offenen Befragung hat und bereit ist, den Elternwillen mit zu berücksichtigen, der hat keinen Grund diesen Antrag abzulehnen.
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