CDU Antrag im SchulA: Umfrage Schulwahl Grundschule
![]()
Antrag zur Sitzung des Schulausschusses am 28. September 2011 gemäß § 48,
Abs. 1 GO NRW, bzw. § 11, Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Kreuztal.
Durchführung einer Elternbefragung zur genaueren Ermittlung des Elternwillens
hinsichtlich des Anspruchs auf freie Schulwahl im Rahmen der vom Schulträger
festgelegten Aufnahmekapazität.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß! Um Argumente, Meinungen und Erkenntnisse aus Sicht von Eltern und Betroffenen mit einzubeziehen, hat am 21. September 2011 eine öffentliche Informationsveranstaltung, auf welcher seitens der Verwaltung
nach Vorarbeit des Arbeitskreises "Schulentwicklung" und des Schulausschusses alle möglichen
schulorganisatorischen Maßnahmen der Grundschullandschaft der Stadt Kreuztal ergebnisoffen
als Diskussionsgrundlage präsentiert wurden, stattgefunden.
Eine zahlreich vorgetragene Bitte war seitens der Anwesenden der Wunsch nach besonderer Berücksichtigung des Elternwillens. In Anlehnung an diese Anregung, gestützt durch die Landesverfassung NRWArtikel 8 (1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.und das Schulgesetz NRW § 78, Schulträger der öffentlichen Schulen(5) Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. stellt die CDU Fraktion den Antrag auf
Durchführung einer Elternbefragung hinsichtlich des Schulwunsches der im kommenden Schuljahr einzuschulenden Grundschüler unter Berücksichtigung des Erstwunsches und, bei etwaiger Ablehnung aufgrund einer nicht möglichen Aufnahme, des Zweitwunsches der Eltern.
Die CDU Fraktion hält diese Information in Verbindung mit dem Anmeldeverhalten der vergangenen Jahre
für e i n wichtiges und nötiges Entscheidungskriterium für die zu treffenden Entscheidungen und Veränderungen im Primarbereich der Stadt Kreuztal und ein Element der direkten Beteiligung der betroffenen Eltern.



