CDU Antrag im HFA: Förderprogramm alte Bausubstanz
Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2011
Prüfung / Einrichtung eines Förderprogramms für den Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanz bzw. Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle.
Sehr geehrter Herr Kiß,
die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Kreuztal bittet Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung des HFA am 20.01.2011 aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Förderprogramms (wie oben genannt) zu prüfen. Grundlage sollen folgende Richtlinien sein:
Zielsetzung
Neben der gezielten Erschließung und Vermarktung von Neubaugebieten, muss auch die Instandhaltung, (energetische) Sanierung und Nutzung alter Bausubstanz für die Zukunft genauer betrachtet werden. Durch den demographischen Wandel wird die Nachfrage nach alter Bausubstanz zurückgehen. Bereits jetzt besteht ein umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsstau. Diesen Entwicklungen sollte entgegengewirkt werden.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Nachfrage nach alter Bausubstanz zu steigern, die Investitionen in Sanierung und Modernisierung zu fördern und dadurch Leben in Ortskernen, ländlichen Stadtteilen und Ortsteilen mit Altbebauung zu erhalten bzw. auszubauen.
Förderfähige Maßnahmen
- - Erwerb und Sanierung / Modernisierung von alter Bausubstanz
- - Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle
Art, Maß und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zinszuschuss gewährt. Auf die Dauer von fünf Jahren werden auf maximal 50.000,00 effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten 2 % der Zinsen übernommen. Je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr auf max. 8 Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind, auf max. 8 Jahre verlängert werden.
Die Förderung gilt nur für selbstgenutztes bzw. teilselbstgenutztes Wohneigentum, nicht für reine Kapitalanlagen.
Förderkriterien
Die Förderung soll vorrangig Bürgern der Stadt Kreuztal, Zuzugswilligen und insbesondere Familien mit Kindern zugute kommen. Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens 80.000,00 betragen. Eigenleistungen werden bis zur einer Höhe von 20% der Bausumme anerkannt. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert und über eine Bankbestätigung nachgewiesen sein. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.
Antrag und Bewilligung
- - Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
- - Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt und bewilligt sein.
- - Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- - Über eine Bewilligung von Anträgen, die den Förderrichtlinien nicht eindeutig entsprechen, entscheidet der HFA.
- - Der Zuwendungsempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der Verwaltung eine Kostenaufstellung sowie die zugehörigen Rechnungsbelege vor.
- - Der Antragssteller beantragt bis zum 01.03. eines Jahres den Zinszuschuss. Der Zuschuss wird anhand der Jahreszinsbescheinigung des Kreditinstitutes errechnet und auf ein zu benennendes Konto überwiesen.
Sonstiges
Der Zuwendungsempfänger ist zur verzinsten Rückzahlung für den Fall verpflichtet, dass die Zuwendungsgewährung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde.
Unterstützung durch die Stadt Kreuztal
Die Stadt Kreuztal erstellt eine Broschüre, in der das Förderprogramm vorgestellt wird. In der Broschüre sollen auch die bereits bestehenden Fördermaßnahmen der KfW vorgestellt werden (Programme 455, 155, 153, 430, 151, 141, 431). Außerdem sind Ansprechpartner aus den Bereichten Bau, Sanierung, Handwerk und Baufinanzierung aufzuführen. Diese Broschüre ist im Bürgeramt auszulegen. Weiterhin ist das Förderprogramm auf der Internetseite der Stadt Kreuztal zu veröffentlichen.
Gez.: Arne Siebel / Benjamin Fuhr



