
Patienten und Patientinnen sollen die verordnete Therapie erhalten!
Atemwegs- und Lungenerkrankungen werden vorwiegend inhalativ behandelt. Das verordnete Arzneimittel besteht aus dem Wirkstoff und dem Inhalator. Der Inhalator ist dabei ein integraler Teil des Arzneimittels und damit der Therapie. Welches Medikament bzw. welcher Wirkstoff in welchem Inhalator im individuellen Fall zum Einsatz kommt, ist abhängig von der klinischen Situation und auch von den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Patienten/der Patientin. Je nach den Verträgen, die Krankenkassen geschlossen haben, muss der Apotheker u.U. einen anderen Inhalator an den/die Versicherten/-e abgeben. Während der Austausch z.B. einer Tablette meist problemlos möglich ist, ist der Austausch des Inhalators problematisch. Die richtige Anwendung muss sorgsam erlernt werden. Jeder Inhalator ist anders zu bedienen. Die Frauen Union setzt sich dafür ein, dass das verordnete Inhalationssystem nicht in der Apotheke ausgetauscht werden darf. Der Patient/die Patientin soll den verordneten Inhalator erhalten! Deshalb gehören Inhalativa auf die Substitutionsausschlussliste. Die FU Siegen-Wittgenstein hat eine Petition eingereicht.
Diese ist jetzt veröffentlicht. Je mehr Menschen diese Petition unterstützen, desto größer sind die Erfolgschancen. Bitte zeichnen Sie die Petition im Internet!
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_02/_03/Petition_7 6557.html
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
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