Anfrage zur Sitzung des Schulausschusses am 01.02.2017 Eingangsklassen/Schülerverteilung an den Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018

12.02.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiß!

Ausgehend von dem Ratsbeschluss vom 15.12.2016 zum TOP „Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl“ hat sich der Rat der Stadt Kreuztal mehrheitlich für eine dritte Klasse an der Grundschule an Dreslers Park und insgesamt für die Bildung von 18 Eingangsklassen ausgesprochen. Durch diese Entscheidung mussten sowohl Eltern innerhalb des Schulverbundes der Adolf-Wurmbach-Grundschule als auch 19 (im Verlauf 18) Kinder der St.-Martin-Grundschule eine Ablehnung erfahren und umgemeldet werden. Diese Ummeldung musste bis zum 15.01 erfolgen.
Die Ratsmehrheit erhoffte sich durch das steuernde Eingreifen und die Lenkung der Schülerströme u.a. „eine bessere Durchmischung“ der Klassen in Bezug auf den Migrationshintergrund als auch hinsichtlich der Schichtenverteilung, wobei letztere – auch rechtlich – aus Sicht der CDU schwierig offenzulegen sein wird und auch eine Zuordnung vor dem Hintergrund neuerer soziologischer Klassifizierungen in sogenannte soziale Milieus schwierig erscheint. Darüber hinaus glaubte man allen Geschwister- und Laufkindern gemäß dem Prinzip „Kurze Beine kurze Wege“ wohnortnah einen Schulplatz ermöglichen zu können.
Unseren Recherchen zufolge gestaltet sich die Verteilung nach dem 15.01 wie folgt:

Schule Ummeldungen Anmeldungen
Gesamt n. d. 15.01.2017 Klassen u. durchschnittliche Größe
Grundschule Buschhütten +2 34 7 Ø17,0
Adolf-Wurmbach-Grundschule +2 71 3 Ø23,6
Grundschule Fellinghausen +3 51 2 Ø25,5
Grundschule Kredenbach +1 48 2 Ø24,0
Grundschule an Dreslers Park +9 62 3 Ø20,6
Kath. Grundschule Kreuztal -18 29 1 Ø29,0
FCS Rudersdorf +1 295 –

Um den Erfolg und die gewünschten Effekte sichtbar machen zu können, hat die CDU-Fraktion nachfolgende Fragen:

1. Welche Nationalitäten weisen die umgemeldeten Kinder auf bzw. besteht ein Migrationshintergrund? Wie verteilen sich diese auf die Grundschulen?

2. Können alle Geschwister- und Laufkinder – ein wichtiges Kriterium – an der gewünschten bzw. wohnortnahen Grundschule beschult werden?

3. Besteht aus Sicht der Verwaltung überhaupt die (rechtliche) Möglichkeit, die „Durchmischung“ der Schichten zu verifizieren und somit den avisierten Erfolg zu überprüfen?

Wir danken für die Mühen in Anbetracht auf die zu beantwortenden Fragen!